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Betreibungsinspektorat, Kanton Zürich

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Betreibung auf Sicherheitsleistung

Eine Betreibung auf Sicherheitsleistung hat, im Gegensatz zur "gewöhnlichen" Betreibung, nicht die Auszahlung zum Ziel, sondern lediglich die eigentliche Sicherstellung der Forderung. Grundsätzlich unterscheiden sich die einzelnen Verfahrensschritte nicht von denjenigen der Betreibung auf Pfändung. Die Besonderheit liegt darin, dass das Ergebnis der Betreibung bei der Depositenanstalt (im Kanton Zürich die Zürcher Kantonalbank) hinterlegt wird und nicht dem Gläubiger ausbezahlt wird.

Will der Gläubiger diese Sicherstellung in einem späteren Zeitpunkt für sich beanspruchen, so bedarf es hierfür der Betreibung auf Pfandverwertung.

Die Betreibung auf Sicherheitsleistung findet ihren Fortgang, ungeachtet ob es sich beim Schuldner um eine Person handelt, welche grundsätzlich der Konkursbetreibung unterliegen würde, immer auf dem Wege der Pfändung (Art. 43 Ziff. 3 SchKG).