Prüfungskommission für Betreibungsbeamtinnen und Betreibungsbeamte
Gemäss § 9 Abs. 1 i.V.m § 27 des revidierten Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (EG SchKG) kann ab 2010, respektive für im Amt stehende Personen ab 2014 als Betreibungsbeamtin oder Betreibungsbeamter resp. als ordentliche Stellvertretung nur noch gewählt werden, wer über einen Wahlfähigkeitsausweis verfügt. Das Obergericht erteilt Bewerberinnen und Bewerbern im Sinne von § 11 Abs. 1 EG SchKG den Wahlfähigkeitsausweis, sofern sie die Fähigkeitsprüfung bestanden haben, allenfalls unter Erlass oder Teilerlass der Prüfung (§ 11 Abs. 2 EG SchKG).
Das diesbezügliche Prüfungsverfahren, die Bestellung der Prüfungskommission, die Erteilung und der Entzug des Wahlfähigkeitsausweises usw. ist in der Verordnung des Obergerichts über den Wahlfähigkeitsausweis für Betreibungsbeamtinnen und Betreibungsbeamte vom 18. Juni 2008, LS 281.51 (VO) geregelt.
Die Verwaltungskommission des Obergerichts hat gestützt auf §§ 15 und 16 VO mit Beschluss vom 1. Oktober 2008 den Präsidenten und Vizepräsidenten der Prüfungskommission sowie mit Beschluss vom 12. November 2008 vier weitere Mitglieder aus dem Kreise der Betreibungsbeamtinnen und Betreibungsbeamten gewählt. Von Amtes wegen gehören der Kommission sodann der Betreibungsinspektor sowie sein Stellvertreter an (§ 15 Abs. 1 VO).
Die Prüfungskommission setzt sich heute aus folgenden Personen zusammen:
- lic. iur. Stephan Aeschbacher, Präsident; Präsident des Bezirksgerichtes Dietikon,
- Dr. iur. Philipp Maier, Vizepräsident; Bezirksrichter am Bezirksgericht Meilen,
- Markus Zopfi, Mitglied; Betreibungsinspektor,
- Ivan Vagnato, Mitglied; Stellvertreter des Betreibungsinspektors,
- Roland Isler, Mitglied; Betreibungsbeamter und Stadtammann Winterthur-Stadt,
- Robert Kienast, Mitglied; Betreibungsbeamter und Gemeindeammann Hinwil,
- Barbara Studer, Mitglied; Betreibungsbeamtin und Gemeindeammann Niederhasli,
- lic. iur. Thomas Zeller, Mitglied; Betreibungsbeamter und Stadtammann Zürich 5.
Sekretariat
Das Sekretariat der Prüfungskommission wird bis auf Weiteres durch das Betreibungsinspektorat des Kantons Zürich, Thurgauerstrasse 56, Postfach 2401, 8021 Zürich, geführt.
Prüfungsanmeldung, Gesuche um Erlass oder Teilerlass der Prüfung
Anmeldungen zur Prüfung, Gesuche um Erlass oder Teilerlass der Prüfung sowie Anfragen usw. sind direkt beim Prüfungssekretariat zuhanden des Präsidenten der Prüfungskommission einzureichen. Den Anmeldungen resp. den Gesuchen sind die Unterlagen gemäss § 2 resp. § 9 Abs. 1 der VO beizulegen.
Details zur Fähigkeitsprüfung können der genannten Verordnung sowie der Wegleitung inklusive Anhänge I (Lernziele) und II (Lernmittel) der
Prüfungskommission entnommen werden. Bei diesbezüglichen Fragen steht Ihnen das
Betreibungsinspektorat des Kantons Zürich zur Verfügung.
Bei diesbezüglichen Fragen steht Ihnen das Betreibungsinspektorat des Kantons Zürich zur Verfügung.