Betreibungsinspektorat, Kanton Zürich

Betreibungsinspektorat des Kantons Zürich

Betreibungsinspektorat des Kantons Zürich

Betreibungsinspektorat des Kantons Z&uumlrich | Betreibungsinspektorat des Kantons Z&uumlrich | Betreibungsinspektorat, Kanton Z&uumlrich

Zustellung in zivilrechtlichen und gerichtlichen Angelegenheiten

Zustellung in zivilrechtlichen Angelegenheiten ("Amtliche Zustellung")
Auf Verlangen werden Erklärungen in privatrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere Kündigungen, Fristansetzungen, usw., durch den Gemeindeammann amtlich zugestellt. Die örtliche Zuständigkeit bezieht sich auf den Amtskreis des Gemeindeammanns und ist dort gegeben, wo der Adressat erreicht werden kann, d.h. nach Wahl des Gesuchstellers am Wohnort oder Aufenthaltsort (§ 144 GOG).
Grundsätzlich darf die Zustellung der Erklärung nur an den vom Gesuchsteller bezeichneten Adressaten erfolgen. Im Einvernehmen mit dem Gesuchsteller kann die Zustellung auch an eine andere von ihm bezeichnete Person erfolgen, wenn der Adressat nicht erreichbar ist (§ 145 Abs. 2 GOG), wobei in diesem Fall der Gesuchsteller das Risiko der zivilrechtlichen Wirksamkeit trägt.

Zustellung im Auftrag zürcherischen Gerichte ("Gerichtliche Zustellung")
Gemäss § 121 GOG kann eine gerichtliche Behörde des Kantons Zürich den Gemeindeammann mit der Zustellung einer Vorladung oder der Mitteilung eines Entscheides (Urteil) usw. beauftragen. Die Zustellung im Amtskreis erfolgt an den Adressaten persönlich an dem Ort, an welchem er angetroffen werden kann oder an einen mit ihm im gleichen Haushalt lebenden erwachsenen Angehörigen.
Zu diesen Zustellungsaufträgen gehören auch Aufträge, die aufgrund nationaler und internationaler Rechtshilfekonkordate bei den gerichtlichen Behörden eingehen und diese Instanzen dann den Gemeindeammann mit der Zustellung beauftragen.

Nachfolgende Aufstellung zeigt auf, welche Instanzen des Kantons Zürich den Gemeindeammann mit einer "gerichtlichen Zustellung" beauftragen können:

Gerichtsbehörden:

  • Friedensrichter
  • Arbeitsgericht
  • Mietgericht
  • Einzelgericht
  • Bezirksgericht
  • Obergericht
  • Handelsgericht
  • Verwaltungsgericht


Untersuchungs- und Anklagebehörden:

  • Staatsanwaltschaft
  • Statthalter
  • Jugendanwaltschaft