Gesuch um Erlass oder Teilerlass der Prüfung
Gesuche um Erlass oder Teilerlass der Prüfung sowie Anfragen usw. sind direkt beim Prüfungssekretariat zuhanden des Präsidenten der Prüfungskommission einzureichen. Den Anmeldungen resp. den Gesuchen sind die Unterlagen gemäss § 2 resp. § 9 Abs. 1 der VO beizulegen.
Kandidaten, welche ein Gesuch um Erlass oder Teilerlass der Prüfung einreichen, können an einem der untenstehenden Daten zu einer Anhörung eingeladen werden, anlässlich welcher die Prüfungskommission entscheidet, ob die Kandidatin / der Kandidat eine mündliche und/oder schriftliche Prüfung abzulegen hat.
Die Anhörungstermine wurden durch die Prüfungskommission des Obergerichts wie folgt festgelegt:
Freitag, 22. März 2024
Freitag, 5. Juli 2024
Freitag, 20. September 2024
Freitag, 6. Dezember 2024
Bitte beachten Sie, dass die schriftliche Anmeldung spätestens zwei Monate vor dem Anhörungstermin zu erfolgen hat.