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Betreibungsinspektorat des Kantons Zürich

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Fähigkeitsprüfung des Obergerichtes des Kantons Zürich

Im Sinne von § 11 Abs. 1 lit. b EG SchKG (LS 281) und der Verordnung des Obergerichtes des Kantons Zürich über den Wahlfähigkeitsausweis für Betreibungsbeamtinnen und Betreibungsbeamte vom 18. Juni 2008 (LS 281.51) kann eine Kandidatin oder ein Kandidat eine Fähigkeitsprüfung ablegen um zu zeigen, ob sie/er die Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, die für die Ausübung der praktischen Tätigkeit eines zürcherischen Betreibungsbeamten und Gemeindeammanns erforderlich sind.

Details zur Fähigkeitsprüfung können der genannten Verordnung sowie der Wegleitung inklusive Anhänge I (Lernziele) und II (Lernmittel) der Prüfungskommission entnommen werden. Bei diesbezüglichen Fragen steht Ihnen das Betreibungsinspektorat des Kantons Zürich zur Verfügung.

Die Prüfungstermine wurden durch die Prüfungskommission des Obergerichts wie folgt festgelegt:

Freitag, 22. März 2024
Freitag, 5. Juli 2024
Freitag, 20. September 2024
Freitag, 6. Dezember 2024

 

Ein Gesuch um Zulassung zur schriftlichen oder mündlichen Prüfung ist jeweils spätestens zwei Monate vor den Prüfungsterminen, beim Präsidenten der Prüfungskommission, c/o Betreibungsinspektorat des Kantons Zürich, Postfach, 8021 Zürich, einzureichen.