Betreibungsinspektorat, Kanton Zürich

Betreibungsinspektorat des Kantons Zürich

Betreibungsinspektorat des Kantons Zürich

Betreibungsinspektorat des Kantons Z&uumlrich | Betreibungsinspektorat des Kantons Z&uumlrich | Betreibungsinspektorat, Kanton Z&uumlrich

Betreibungsamt

Gemäss Art. 1 SchKG bildet das Gebiet jedes Kantons für die Durchführung der Schuldbetreibung und der Konkurse einen oder mehrere Kreise, wobei es den Kantonen überlassen ist, die Zahl und die Grösse dieser Kreise zu bestimmen.

In jedem Betreibungskreis besteht ein Betreibungsamt, dass von der Betreibungsbeamtin oder vom Betreibungsbeamten geleitet wird (Art. 2 Abs. 2 SchKG). Diesen obliegt vor allem die Durchführung der Schuldbetreibung im Sinne des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) vom 11. April 1889, das per 1. Januar 1997 grundlegend revidiert wurde. Jedes Betreibungsamt bildet im Kanton Zürich zusammen mit dem Gemeindeammannamt / Stadtammannamt eine Amtsstelle. Zurzeit zählt der Kanton Zürich 57 Betreibungsämter und Gemeindeammannämter / Stadtammannämter (mit einberechnet die 12 Betreibungs- und Stadtammannämter in der Stadt Zürich und die 3 Betreibungs- und Stadtammannämter in der Stadt Winterthur).

Art. 2 Abs. 2 SchKG bestimmt, dass in jedem Konkurskreis ein Konkursamt besteht, das von der Konkursbeamtin oder vom Konkursbeamten geleitet wird. Diese sind als solche u.a. für die Durchführung der von den Konkursgerichten eröffneten Konkursverfahren zuständig. Das Amt der Konkursbeamtin oder des Konkursbeamten wird im Kanton Zürich durch die Notarin oder den Notar ausgeübt, die gleichzeitig auch dem Notariat und dem Grundbuchamt vorstehen. Das Konkursamt bildet zusammen mit dem Notariat und dem Grundbuchamt im Kanton Zürich eine Amtsstelle. Zurzeit bestehen im Kanton Zürich 44 solche Amtstellen. Im Weiteren siehe Notariate des Kantons Zürich.