Betreibungsinspektorat, Kanton Zürich

Betreibungsinspektorat des Kantons Zürich

Betreibungsinspektorat des Kantons Zürich

Betreibungsinspektorat des Kantons Z&uumlrich | Betreibungsinspektorat des Kantons Z&uumlrich | Betreibungsinspektorat, Kanton Z&uumlrich

Beglaubigung

Der Gemeindeammann/Stadtammann beglaubigt Unterschriften, Abschriften, Auszüge von Dokumenten oder sichert das Datum einer privaten Urkunde. Im Kanton Zürich sind zur Beglaubigung jeder Gemeindeammann, jeder Notar oder auch speziell durch das Obergericht ermächtigte Personen zuständig. Jede Beglaubigung kann in der ganzen Schweiz von den dazu gemäss kantonalrechtlichen Vorschriften ermächtigten Personen vorgenommen werden. Es gibt also grundsätzlich keine örtlichen Zuständigkeitsvorschriften.

Die entsprechende Grundlagen kann aus der Verordnung des Obergerichts über die Beglaubigungen durch die Gemeindeammänner entnommen werden.